Während für die betrieblichen Einkünfte der Gewinn zu ermitteln ist, muss für die außerbetrieblichen Einkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten berechnet werden. Sind die Werbungskosten höher als die Einnahmen, führt das zu negativen Einkünften. Diese sind grundsätzlich mit anderen positiven Einkunftsarten ausgleichsfähig aber nicht vortragsfähig (Ausnahmen gibt es bei den sonstigen Einkünften iSd § 29 EStG).

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat eine Überwachungsfunktion. Sie dient dem Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und soll die Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sicher stellen. Das Finanzamt erteilt Unternehmern auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben. Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers und des Erwerbers auf der Rechnung aufzuführen.

    Zum Umlaufvermögen zählen jene Wirtschaftsgüter, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (zB Rohstoffe, Forderungen und der Kassabestand).