Die Nachschau ist eine Amtshandlung, die es der Abgabenbehörde ermöglichen soll, bei Personen, die nach Abgabevorschriften Bücher bzw. Aufzeichnungen zu führen haben, solche abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte festzustellen, die durch Betreten und Besichtigen von Grundstücken und Gebäuden samt allfälliger Befragung des Abgabepflichtigen bzw. von Zeugen und Auskunftspersonen und Einsichtnahme in Unterlagen ermittelt werden können.

    Neben  der Unterscheidung in betriebliche Einkünfte und außerbetriebliche Einkünfte erfolgt bei den sieben Einkunftsarten auch eine Unterteilung in Haupteinkunftsarten und Nebeneinkunftsarten. Zu den Nebeneinkünften zählen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte

    Verluste oder Entnahmen über die Einlage des Gesellschafters hinaus, führen zu einem negativen Kapitalkonto.
    Das notwendige Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz für den Betrieb bestimmt sind.

    Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist wie die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Sie ist von der Konzeption her eine Verkehrssteuer, von der Intention her jedoch eine (spezielle) Verbrauchssteuer. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen grundsätzlich die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie einige ersatzweise besteuerte Vorgänge. Bemessungsgrundlage für die Abgabe ist das Entgelt; Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Lieferant des Kraftfahrzeuges bzw. bei der gewerblichen Vermietung der Vermieter.