Registrierkasse: Erstellung und Prüfung des Jahresbeleges
Für die Registrierkasse ist für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresbeleg zu erstellen und bis spätestens 15.2.2018 zu prüfen.
Erstellung des Jahresbeleges
Zum Abschluss eines Geschäftsjahres muss mit jeder Registrierkasse ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist in der Regel der Monatsbeleg für Dezember. Bei Saisonbetrieben wird der Monatsbeleg jenes Monats akzeptiert, in dem der letzte Barumsatz erzielt wurde. Der Jahresbeleg ist ausgedruckt sieben Jahre lang aufzubewahren. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt wird.
Prüfung des Jahresbeleges
Die verpflichtende Überprüfung des Jahresbeleges kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden.
ECA-Hinweis:
Die Überprüfung des Jahresbeleges 2017 hat bis spätestens 15.2.2018 zu erfolgen. Eine Prüfung nach dem 15.2.2018 kann als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden.