31. März 2018

Erste Details zum „Familienbonus Plus“

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.

Der „Familienbonus Plus“ ist ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von EUR 1.500,00 pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die persönliche Steuerlast um bis zu EUR 1.500,00 pro Kind und pro Jahr reduziert. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Der Bonus steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll der jährliche Anspruch auf einen Familienbonus auf EUR 500,00 reduziert werden.

Er kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) durch den Arbeitgeber berücksichtigt oder mit der Arbeitnehmerveranlagung im darauf folgenden Jahr beantragt werden z.B. mit der Arbeitnehmerveranlagung 2019 ab 2020.

 

Wie wird sich der Bonus auf das Einkommen auswirken?

Der Familienbonus vermindert als Absetzbetrag – im Gegensatz zu den steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten – die Steuerlast direkt. Damit reduziert der Familienbonus die Steuerbelastung tatsächlich um EUR 1.500,00. Die Kinderbetreuungskosten dagegen reduzieren nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, womit sich die Steuerbelastung in Abhängigkeit von der relevanten Progressionsstufe um bis zu 55 % reduziert.

Beispiel: Eine Familie mit einem neunjährigen Kind, bei dem ein Elternteil EUR 3.500,00 brutto pro Monat verdient, zahlt EUR 7.095,94 Lohnsteuer pro Jahr, hierbei ist der Alleinverdienerabsetzbetrag schon berücksichtigt.

Die Steuerlast reduziert sich mit dem Kinderbonus um EUR 1.500,00 auf EUR 5.595,94 pro Jahr, dies ergibt eine Ersparnis von EUR 125,00 im Monat.