10. Juni 2020

Übergangsregelung für Sachbezug von Firmen-KFZ bei Zulassung bis 30. Mai 2020

In der Sachbezugswerte-Verordnung ist kurzfristig eine Übergangsbestimmung aufgenommen worden.

Diese betrifft Firmen-Kfz für die bereits vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis 30. Mai 2020 kann weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden.