Monatlich: L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde – am 15. des darauffolgenden Monats fällig
Umsatzsteuer( UVA) – immer am 15. des übernächsten Monats fällig
Quartalsweise: Körperschaftssteuervorauszahlungen, Einkommensteuervorauszahlungen, in besonderen Fällen auch die Umsatzsteuer (UVA) – fällig am 15.2, 15.5., 15.8. u. 15.11.
weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles – ECA-News – Info Corner – Steuertermine“
Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen.
Informationen über die Prozentsätze finden Sie unter: www.bmf.gv.at
Den Abgabenbehörden sind in Erklärungen die für die Steuerbemessung maßgeblichen Daten mitzuteilen, wenn dies von Steuergesetzen bestimmt wird (zB § 42 EStG) oder eine Aufforderung durch die Abgabenbehörde erfolgt.
Sind amtliche Vordrucke aufgelegt, so sind diese zu verwenden oder die Erklärungen werden im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (FinanzOnline) übermittelt.
Gewisse Spenden sind steuerlich abzugsfähig – nachzulesen auf der Homepage des BMF unter: www.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/show_mast.asp.
Vergessen Sie nicht, die Spenden in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sozialversicherungswerte für 2012
Geringfügigkeitsgrenze täglich |
28,89 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
376,26 € |
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) |
564,39 € |
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Höchstbeitragsgrundlage täglich |
141,– € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
4.230,– € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) |
8.460,– € |
Sozialversicherungswerte für 2009
Geringfügigkeitsgrenze täglich |
27,47 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
357,74 € |
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) |
536,61 € |
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Höchstbeitragsgrundlage täglich |
134,– € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
4.020,– € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) |
8.040,– € |
Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter EUR 30.000,00, Einkünfte unter EUR 4.641,60) können eine GSVG-Befreiung für 2013 bis 31. Dezember 2013 beantragen.
Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahre (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.
Darunter sind jene Wirtschaftsgüter zu verstehen, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören, sondern im (Mit-) Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft stehen und die der Gesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Sonderbetriebsvermögen sind auch Verbindlichkeiten, mit denen aktives Sonderbetriebsvermögen finanziert wird (Rz 5913 EStR). Auch diese Wirtschaftsgüter zählen unter der Voraussetzung, dass sie der Gesellschaft auf Dauer zur Verfügung gestellt werden, zum Betriebsvermögen der Gesellschaft (Rz 5913 EStR). Das Sonderbetriebsvermögen wird in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen.