Steuertermine

Monatlich: L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde – am 15. des darauffolgenden Monats fällig

Umsatzsteuer( UVA) – immer am 15. des übernächsten Monats fällig

Quartalsweise: Körperschaftssteuervorauszahlungen, Einkommensteuervorauszahlungen, in besonderen Fällen auch die Umsatzsteuer (UVA) – fällig am 15.2, 15.5., 15.8. u. 15.11.

weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles – ECA-News – Info Corner – Steuertermine“

Steuerprogression

Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen.

Informationen über die Prozentsätze finden Sie unter: www.bmf.gv.at

Steuererklärung (Abgabenerklärung) (§ 133 BAO)

Den Abgabenbehörden sind in Erklärungen die für die Steuerbemessung maßgeblichen Daten mitzuteilen, wenn dies von Steuergesetzen bestimmt wird (zB § 42 EStG) oder eine Aufforderung durch die Abgabenbehörde erfolgt.
Sind amtliche Vordrucke aufgelegt, so sind diese zu verwenden oder die Erklärungen werden im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (FinanzOnline) übermittelt.

Spenden

Gewisse Spenden sind steuerlich abzugsfähig – nachzulesen auf der Homepage des BMF unter: www.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/show_mast.asp.

Vergessen Sie nicht, die Spenden in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Spekulationseinkünfte (§ 30 EStG)

sind Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. Als Spekulationsgeschäfte gelten Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken zehn Jahre (bei beschleunigter Berücksichtigung von Herstellungskosten gem § 28 Abs 3 EStG 15 Jahre) und bei anderen Wirtschaftsgütern (insbesondere Wertpapieren) ein Jahr beträgt. Zu den Spekulationsgeschäften zählen überdies Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäften, weiters innerhalb von einem Jahr abgewickelte Optionsgeschäfte, einschließlich geschriebener Optionen und Swaphandelsgeschäfte.

Sozialversicherungswerte für 2012

Sozialversicherungswerte für 2012

Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 €
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) 564,39 €
Höchstbeitragsgrundlage täglich 141,– €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.230,– €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) 8.460,– €

Sozialversicherungswerte 2009

Sozialversicherungswerte für 2009

Geringfügigkeitsgrenze täglich 27,47 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 357,74 €
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) 536,61 €
Höchstbeitragsgrundlage täglich 134,– €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.020,– €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) 8.040,– €

Sozialversicherungswerte 2008

Geringfügigkeitsgrenze täglich 26,80 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 349,01 €
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) 523,52 €
Höchstbeitragsgrundlage täglich 131,– €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 3.930,– €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) 7.860,– €

Sozialversicherungs-Befreiung

Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter EUR 30.000,00, Einkünfte unter EUR 4.641,60) können eine GSVG-Befreiung für 2013 bis 31. Dezember 2013 beantragen.

Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahre (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.

Sonderbetriebsvermögen

Darunter sind jene Wirtschaftsgüter zu verstehen, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören, sondern im (Mit-) Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft stehen und die der Gesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Sonderbetriebsvermögen sind auch Verbindlichkeiten, mit denen aktives Sonderbetriebsvermögen finanziert wird (Rz 5913 EStR). Auch diese Wirtschaftsgüter zählen unter der Voraussetzung, dass sie der Gesellschaft auf Dauer zur Verfügung gestellt werden, zum Betriebsvermögen der Gesellschaft (Rz 5913 EStR). Das Sonderbetriebsvermögen wird in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen.