Sozialversicherungswerte 2009

Sozialversicherungswerte für 2009

Geringfügigkeitsgrenze täglich 27,47 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 357,74 €
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) 536,61 €
Höchstbeitragsgrundlage täglich 134,– €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.020,– €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) 8.040,– €

Sozialversicherungswerte für 2012

Sozialversicherungswerte für 2012

Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 €
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) 564,39 €
Höchstbeitragsgrundlage täglich 141,– €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.230,– €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) 8.460,– €

Spekulationseinkünfte (§ 30 EStG)

sind Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. Als Spekulationsgeschäfte gelten Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken zehn Jahre (bei beschleunigter Berücksichtigung von Herstellungskosten gem § 28 Abs 3 EStG 15 Jahre) und bei anderen Wirtschaftsgütern (insbesondere Wertpapieren) ein Jahr beträgt. Zu den Spekulationsgeschäften zählen überdies Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäften, weiters innerhalb von einem Jahr abgewickelte Optionsgeschäfte, einschließlich geschriebener Optionen und Swaphandelsgeschäfte.

Spenden

Gewisse Spenden sind steuerlich abzugsfähig – nachzulesen auf der Homepage des BMF unter: www.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/show_mast.asp.

Vergessen Sie nicht, die Spenden in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Steuererklärung (Abgabenerklärung) (§ 133 BAO)

Den Abgabenbehörden sind in Erklärungen die für die Steuerbemessung maßgeblichen Daten mitzuteilen, wenn dies von Steuergesetzen bestimmt wird (zB § 42 EStG) oder eine Aufforderung durch die Abgabenbehörde erfolgt.
Sind amtliche Vordrucke aufgelegt, so sind diese zu verwenden oder die Erklärungen werden im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (FinanzOnline) übermittelt.

Steuerprogression

Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen.

Informationen über die Prozentsätze finden Sie unter: www.bmf.gv.at

Steuertermine

Monatlich: L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde – am 15. des darauffolgenden Monats fällig

Umsatzsteuer( UVA) – immer am 15. des übernächsten Monats fällig

Quartalsweise: Körperschaftssteuervorauszahlungen, Einkommensteuervorauszahlungen, in besonderen Fällen auch die Umsatzsteuer (UVA) – fällig am 15.2, 15.5., 15.8. u. 15.11.

weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles – ECA-News – Info Corner – Steuertermine“