ab Steuererklärung 2010:
Gewinnfreibetrag (ersetzt den FBIG) § 10 ESTG
bis Steuererklärung 2009:
(FBIG § 10 EStG)
- nur für Einnahmen-/Ausgabenrechner
- Bis 10% vom Gewinn können steuerfrei gestellt werden, jedoch müssen bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden und diese 4 Jahre lang behalten werden (bewegliche Wirtschaftsgüter oder auch Wertpapiere.
- Ein Verzeichnis ist zu führen.
Ist die GmbH in der Krise, sind für bestimmte Ereignisse konkrete Rechtshandlungen erforderlich. Ein Unterlassen dieser Handlungen macht den Geschäftsführer häufig gegenüber der GmbH, den Gesellschaftern, den Gläubigern oder der Öffentlichkeit haftbar.
Zur späteren Beweisführung empfiehlt es sich daher, sämtliche Unternehmensentscheidungen lückenlos zu dokumentieren und rechtzeitig externe Berater und Experten zu konsultieren.
Folgende Ereignisse lösen unmittelbar eine Handlungspflicht des Geschäftsführers aus:
Ereigniss: Verlust des halben Stammkapitals
Feststellung durch Bilanz und/oder laufende Erfolgsrechnung (seit 1.7 2013 in § 36 GmbHG eingefügt)
Handlung: Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Wenn bei dieser Beschlüsse gefasst werden, sind diese Beschlüsse dem Firmenbuchgericht einzureichen.
Ereignisse Reorganisationsbedarf
Feststellung durch Nichteinhaltung der URG-Kennzahlen
Handlung: Reorganisationsverfahren beantragen
Ereignisse Insolvenz; Überschuldung
Feststellung: keine liquiden Mittel; negative Fortbestehensprognose
Handlung: Anmeldung von Insolvenz oder Ausgleich (60 Tage)
Der Grunderwerbssteuer unterliegen Rechtsvorgänge, die den Anspruch auf Übereignung inländischer Grundstücke begründen. Neben den Kaufverträgen sind auch andere Vorgänge, die zur Übertragung eines inländischen Grundstückes führen, im Rahmen von Ersatztatbeständen erfasst. Die Grunderwerbssteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises bzw. Wert des Grundstücks (bei Ehegatten und Kindern 2 %).