Abgaben sind Geldleistungen, die der Bund, die Länder oder Gemeinden (also sogenannte Gebietskörperschaften) Kraft öffentlichen Rechts zur Deckung ihres Finanzbedarfes erheben.
Abgaben werden als Oberbegriff für Steuern, Beiträge, Gebühren und bestimmte Beihilfen verwendet. Nach § 3 BAO fallen darunter auch Nebenansprüche zu Abgaben, wie z.B.: Zwangsstrafen, Ordnungsstrafen und Mudwillensstrafen.
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Abgabefristen für Steuererklärungen
Erklärungsfristen
ESt, USt und KSt-Erklärungen |
|
allgemein |
30.04. |
über FinanzOnline |
30.06. |
bei Veranlagung aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse |
30.09. |
Arbeitnehmerveranlagung (freiwillig) |
5 Jahre |
Das jeweilige Datum gilt für das Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres. Also für Steuererklärungen 2019 bis z.B. 30.4.2020. Arbeitnehmerveranlagungen 2019 daher bis 31.12.2024.
Abflussprinzip (§ 19 EStG)
Das Abflussprinzip kommt bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen/Ausgaben Rechnung und bei der Überschussermittlung bei den außerbetrieblichen Einkünften zur Anwendung. Das EStG verankert das Abflussprinzip in § 19 und besagt, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, indem sie geleistet wurden.
Ein Abfluss ist üblicherweise anzunehmen, wenn der Geldfluss dazu passiert ist. Genauer definiert ist ein Abfluss anzunehmen, wenn der Leistende alles Erforderliche getan hat, um die Leistung zu bewirken. Daher gibt es auch Ersatztatbestände für das Abflussprinzip wie z.B.: die Verbuchung in den Büchern.
Abfertigungsrückstellung (§ 9 Abs.1Z1; § 14 EStG)
Abfertigungsrückstellungen sind Rückstellungen, die für Anwartschaften auf Abfertigungen gebildet werden dürfen;
a) für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche,
b) für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Ansprüchen dem Ausmaß nach entsprechen, aber ganz oder zum Teil auf einer freiwilligen Anrechnung von Vordienstzeiten durch den Arbeitgeber beruhen und auf Grund schriftlicher und rechtsverbindlicher Zusagen an Arbeitnehmer oder andere Personen gewährt werden. Der Gesamtbetrag der zugesagten Abfertigung muss einer gesetzlichen oder (dem Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis entsprechenden) kollektivvertraglichen Abfertigung nachgebildet sein.
In beiden Fällen können Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten) angerechnet werden (ab Veranlagung 2004).
Für Dienstverhältnisse die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen, besteht kein gesetzlicher Abfertigungsanspruch mehr. Daher können dafür auch keine Abfertigungsrückstellungen mehr gebildet werden.
Abfertigung neu
Die sogenannte „Abfertigung neu“ ist im Artikel Mitarbeitervorsorge erläutert.