9. August 2019

Umsatzsteuerlicher Übergang der Mieterstellung bei Verschmelzung

Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit. Die Option zur Umsatzsteuerpflicht und damit zur Vorsteuerabzugsberechtigung hängen seit 1.9.2012 von der Nutzung der Räumlichkeiten durch den Mieter für umsatzsteuerpflichtige und damit vorsteuerabzugsberechtigte Leistungen ab.

Auf Grundlage einer Übergangsbestimmung greift diese Einschränkung allerdings nicht für vor diesem Stichtag abgeschlossene Mietverhältnisse.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt jede Änderung auf Mieter- oder Vermieterseite zu einem neuen Mietvertrag und zwar auch im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge. Damit kann die Übergangsregelung nicht mehr angewendet werden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dieser vielfach kritisierten Ansicht der Finanzverwaltung im Fall einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften eine Absage erteilt.

Eine durch eine Verschmelzung ausgelöste Änderung der Mietvertragsparteien begründet kein neues Mietverhältnis. Die Übergangsregelung bleibt daher in diesem Fall anwendbar.