Keine NoVA bei Oldtimern
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Quads in Österreich fällig wird. Davon ausgenommen können Kraftfahrzeuge sein, die als Oldtimer einzustufen sind.
Als Oldtimer eingestuft sind erhaltungswürdige, nicht zur ständigen Verwendung bestimmte historische Fahrzeuge
- mit Baujahr 1955 oder davor, oder
- die älter als 30 Jahre und in die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sind.
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Vorsicht bei Restaurierung von alten Fahrzeugen
Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von zehn Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör).
Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen (z. B. Motor, Lenkanlage, Aufbauten) betreffen und somit den Grundcharakter des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist.