Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen
Beim Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Ökologisierung waren Heizungen von dieser Begünstigung bislang ausgenommen. Nun beschloss der Finanzausschuss eine Erweiterung des Öko-Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungssysteme.
Der Investitionsfreibetrag kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Höhe von 10 % bzw. im Bereich Ökologisierung in Höhe von 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstmalig im Jahr 2023 unter Beachtung bestimmter Regelungen als zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Aufgrund der Gesetzesänderung werden nun zusätzlich gefördert:
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Fernwärme- bzw. Fernkältetauscher
- Fernwärme- bzw. Fernkälteübergabestationen
- Mikronetze
Andere als Gebäudebestandteile zu aktivierende Wirtschaftsgüter sind weiterhin nicht begünstigt. Der Höchstbetrag von EUR 1.000.000,00 Investitionssumme pro Jahr (für 12 Monate bei vollem – auch abweichendem – Wirtschaftsjahr) wird nicht erhöht. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.
Hinweis:
Einen ausführlichen Beitrag über die Regelungen zum Investitionsfreibetrag finden Sie in der diesjährigen Februar-Ausgabe des ECA-Monats.