10. September 2018

Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung kundgemacht

Die in der ersten Julihälfte vom National- und Bundesrat beschlossene Änderung im Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wurde mit 14.8.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2018/53) kundgemacht.

Die mit dieser Gesetzesnovelle geschaffene Arbeitszeitflexibilisierung tritt bereits am 1.9.2019 in Kraft.