15. Juni 2023

Energiekostenzuschuss II

Eckdaten AWS Energiekostenzuschuss II

  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Förderungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023 – Referenzzeitraum Energiekosten vom Jahr 2021
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von EUR 4 Mio. entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
  • Die Antragsstellung wird im Fördermanager der AWS möglich sein.
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
  • Förderfähig sind nur Unternehmen, welche gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind.
  • Die Antragstellung erfolgt in zwei Zeiträumen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.