14. Juni 2021

Ausfallsbonus für Zimmervermieter und Wein-, Most- und Almausschank

Die Zielgruppe für den Ausfallsbonus wurde erweitert, sodass künftig neben Unternehmen mit selbständigen Einkünften und Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Privatzimmervermieter, gewerbliche touristische Vermieter, sonstige touristische Vermieter, Betriebe mit Urlaub am Bauernhof, Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank-Betriebe einen Ausfallsbonus beantragen können.

Der Ausfallsbonus wird für die Monate November 2020 bis Juni 2021 unter der Voraussetzung eines mindestens 40 %igen Umsatzentfalls zum Vergleichszeitraum (März 2019 bis Februar 2020) gewährt und ist pro Monat zu beantragen. Er beträgt 15 % des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Monate März und April 2021 verdoppelt er sich auf 30 %. Die Förderung ist mit EUR 15.000,00 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die Mindesthöhe für den Ausfallsbonus beträgt EUR 100,00 pro Betrachtungszeitraum. Die Antragsfrist für die Betrachtungsmonate November 2020 bis Februar 2021 hat am 31. Mai 2021 geendet, wird jedoch voraussichtlich bis 30. Juni 2021 verlängert. Für die Betrachtungszeiträume ab März 2021 sind immer ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des drittfolgenden Monats Anträge möglich, die bei der Agrar Markt Austria (AMA) einzubringen sind. Somit kann für März 2021 ein Antrag in der Zeit vom 16. April bis spätestens 15. Juni 2021 gestellt werden.

Zudem erhalten gewerbliche touristische und sonstige touristische Vermieter von Gästezimmern oder Ferienwohnungen mit entsprechenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für bestimmte Zeiträume einen Zusatzbonus von 10 % des ermittelten Umsatzausfalles.