Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA arbeitslosenversichern. Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit ist ein schriftlicher Antrag zu stellen und damit die Option auf Arbeitslosenversicherung zu wählen.
Dies wurde im Jahr 2009 eingeführt und alle damals bereits selbständigen Unternehmer konnten bis 31.12.2009 die freiwillige Arbeitslosenversicherung für sich wählen. An diese Entscheidung war man dann acht Jahre gebunden. Haben Sie sich damals nicht dafür entschieden, so ist jetzt aktuell vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 wieder die Möglichkeit zum erstmaligen Eintritt.
Ein Austritt aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann nach Ende der achtjährigen Bindungszeit innerhalb von sechs Monaten mittels schriftlicher Erklärung erfolgen. Versäumt man dieses Zeitfenster, ist der Austritt erst wieder nach weiteren acht Jahren möglich.