(Ehe)Partner (§ 106 Abs 3 EStG)

Als (Ehe)Partner iSd EStG gilt eine Person, mit welcher der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mindestens mit einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt. Einem (Ehe-)Partner ist gleichzuhalten, wer in einer Partnerschaft im Sinn des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes eingetragen ist.