Darunter versteht man Sachleistungen an Arbeitnehmer von eigenständigem wirtschaftlichem Gehalt, denen eindeutig ein Austauschverhältnis zugrunde liegt (zB Verpflegung und Unterkunft oder Überlassung eines Kfz als Lohnbestandteil). Sie sind allgemein als Lieferungen oder sonstige Leistungen einzustufen. Ist eine Gegenleistung nicht gegeben und erfolgt die Leistung primär zur Deckung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer, so ist diese Leistung (Sachzuwendung) einer Leistung gegen Entgelt gleichgestellt (Eigenverbrauch).
Voraussetzung für die Steuerpflicht des Eigenverbrauchs ist bei der Entnahme und der Verwendung von Gegenständen jedoch, dass diese ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Erfolgt die Leistung hingegen, ohne dass ihr ein Austauschverhältnis hingegen im überwiegenden Interesse des Unternehmens zugrunde liegt, so ist sie nicht steuerbar.
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Stipendium
Studenten können neben dem Bezug von Studienbeihilfe (Studienzuschuss) € 8.000,– dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe (Zuschuss) kommt. Hier ist das Gesamtjahreseinkommen entscheidend: Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben und Werbungskostenpauschale.
Dies gilt für selbständige und unselbständige Einkünfte. Als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes gelten neben den steuerpflichtigen Einkünften z.B. auch Pensionen (auch Waisenpension) Renten oder Sozialtransfers wie Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe, Kindergeld und Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz.
Steuertermine
Monatlich: L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde – am 15. des darauffolgenden Monats fällig
Umsatzsteuer( UVA) – immer am 15. des übernächsten Monats fällig
Quartalsweise: Körperschaftssteuervorauszahlungen, Einkommensteuervorauszahlungen, in besonderen Fällen auch die Umsatzsteuer (UVA) – fällig am 15.2, 15.5., 15.8. u. 15.11.
weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles – ECA-News – Info Corner – Steuertermine“
Steuerprogression
Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen.
Informationen über die Prozentsätze finden Sie unter: www.bmf.gv.at
Steuererklärung (Abgabenerklärung) (§ 133 BAO)
Den Abgabenbehörden sind in Erklärungen die für die Steuerbemessung maßgeblichen Daten mitzuteilen, wenn dies von Steuergesetzen bestimmt wird (zB § 42 EStG) oder eine Aufforderung durch die Abgabenbehörde erfolgt.
Sind amtliche Vordrucke aufgelegt, so sind diese zu verwenden oder die Erklärungen werden im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (FinanzOnline) übermittelt.
Spenden
Gewisse Spenden sind steuerlich abzugsfähig – nachzulesen auf der Homepage des BMF unter: www.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/show_mast.asp.
Vergessen Sie nicht, die Spenden in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Spekulationseinkünfte (§ 30 EStG)
Sozialversicherungswerte für 2012
Sozialversicherungswerte für 2012
Geringfügigkeitsgrenze täglich | 28,89 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 376,26 € |
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) | 564,39 € |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 141,– € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 4.230,– € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) | 8.460,– € |
Sozialversicherungswerte 2009
Sozialversicherungswerte für 2009
Geringfügigkeitsgrenze täglich | 27,47 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 357,74 € |
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) | 536,61 € |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 134,– € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 4.020,– € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) | 8.040,– € |
Sozialversicherungswerte 2008
Geringfügigkeitsgrenze täglich | 26,80 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 349,01 € |
Grenzwert für Pauschalbetrag (1½fache gfg.Grenze) | 523,52 € |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 131,– € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 3.930,– € |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (für SZ) | 7.860,– € |