18. Mai 2020

Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse

Wie schon im letzten ECA-Monat angekündigt, wurden Hilfszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gesetzlich steuerfrei gestellt.

Im Detail sind seit 1.3.2020 folgende Zahlungen steuerfrei:

  1. Zuwendungen, die aus Mitteln des Corona-Krisenbewältigungsfonds aufgebracht werden (z. B. Zahlungen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit),
  2. Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz),
  3. Zuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds sowie
  4. sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der Corona-Krisensituation geleistet werden.