12. April 2022

Reminder – Abrechnung der Investitionsprämie

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Anträge für die Investitionsprämie spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition auf Ihrem AWS-Förderkonto abzurechnen sind. Sehen sie dazu auch unseren Beitrag im ECA-Monat September 2021.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Investitionsprämie erfolgreich eingereicht und einen aufrechten Fördervertrag haben, fehlt Ihnen zur Auszahlung der Prämie als letzten Schritt die fristgerechte Abrechnung.

Achtung: Wird die Abrechnung nicht fristgerecht vorgenommen, verfällt der Antrag auf Investitionsprämie.

Die wichtigsten Punkte zur Abrechnung auf einen Blick:

  • Abrechnungsfrist: 3 Monate
  • Start der Abrechnungsfrist: Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Tag an dem alle im Antrag angeführten Investitionen in Betrieb genommen und bezahlt sind.
  • Bestätigung Steuerberater: Ab einer Zuschusshöhe von € 12.000,00 je Antrag ist der Abrechnung eine Bestätigung von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater beizulegen.
  • Durchführung der Abrechnung: Ausschließlich über den Fördermanager der aws

Die Abrechnungsfrist sollte insbesondere bei Anträgen, die Investitionen mit unterschiedlichen Durchführungszeiträumen umfassen, im Auge behalten werden.

Beispiel:

Die zeitlich vorletzte Investition eines Antrages wird am 15.05.2021 in Betrieb genommen und bezahlt. Der Abschluss der letzten Investition des Antrages ist mit März 2022 geplant. Kommt es wider Erwarten im März 2022 nicht zur geplanten Durchführung der Investition oder stellt sich diese als nicht förderfähig heraus, ist für die Abrechnungsfist auf die Investition im Mai 2021 abzustellen. Die Investition im Mai 2021 ist nun die zeitlich letzte Investition des Antrages. Die 3-Monats-Frist zur Abrechnung wäre in diesem Fall mit Mitte August 2021 abgelaufen.