Wer bekommt Auskunft aus dem Finanzstrafregister?
Auskünfte aus dem Finanzstrafregister sind für finanzstrafrechtliche Zwecke allen Finanzstrafbehörden, Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, dem Bundesfinanzgericht sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu erteilen.
Das Finanzstrafregister enthält Informationen über verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren und wird ab 1.7.2020 vom Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (Amt für Betrugsbekämpfung) geführt.
Das Finanzstrafregister ist das Pendant zum Strafregister im gerichtlichen (Finanz-)Strafrecht. Im Finanzstrafregister werden alle Stadien eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens festgehalten und zwar von der Einleitung über den rechtskräftigen Abschluss bis zum Strafvollzug und schließlich dem Tilgungseintritt. Ab dem Tilgungseintritt scheinen rechtskräftige Verurteilungen in einem Registerabruf nicht mehr auf.
> Hinweis:
In der Praxis werden Auszüge aus dem Finanzstrafregister benötigt, um etwa an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen zu können.