30. Dezember 2020

Umsatzersatz Dezember und Verlustersatz

Am 16.12.2020 wurde die Verlängerung des Umsatzersatzes sowie die neue Förderrichtlinie zum sogenannten Verlustersatz vorgestellt.

Umsatzersatz Dezember

Jene Unternehmen, die auch ab dem 7. Dezember noch von behördlichen Schließungen (SchutzMaV) direkt betroffen sind, erhalten 50 % ihres Vorjahresumsatzes ersetzt. Als Basis wird die UVA 12/2019 verwendet. Wenn eine solche nicht vorliegt, versucht die COFAG die Daten aus anderen Quellen (Steuererklärungen) automatisch zu ermitteln.

Der darin erklärte Umsatz wird durch 31 dividiert und anschließend mit den Lockdown-Tagen multipliziert. Für Seilbahnen etwa ist dies der Zeitraum von 7.12. bis 23.12., für Gastgewerbe, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen und Indoor-Sportstätten der Zeitraum von 7.12. bis 31.12.

Wie bereits beim November-Umsatzersatz hat eine prozentuelle Aufteilung zu erfolgen, wenn nur Teilbereiche betroffen sind. Der Mindestförderbetrag beträgt wieder € 2.300,00, die maximale Fördersumme beträgt € 800.000,00.

Hinsichtlich des Zusammenspiels mit dem Fixkostenzuschuss und dem neuen Modell des sogenannte Verlustersatzes schließt der Umsatzersatz für den gleichen Zeitraum die Beantragung des Fixkostenzuschusses oder Verlustersatzes für den Betrachtungszeitraum Dezember aus. Es wird allerdings die Möglichkeit bestehen, vor der Beantragung des Fixkostenzuschusses oder Verlustersatzes einen bereits erhaltenen Umsatzersatz zurückzuzahlen, sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der Fixkostenzuschuss höher wäre. Steht nicht für das ganze Monat der Umsatzersatz zu, dann kann für Dezember zwar ein Antrag auf Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz gestellt werden, ist dann aber zu aliquotieren.

Der Antrag für den Umsatzersatz Dezember muss bis spätestens 15.01.2021 über FinanzOnline eingebracht werden.

Verlustersatz

Als weitere Förderung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit stark betroffener Unternehmen wurde nunmehr der Verlustersatz präsentiert. Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.

Der Verlustersatz soll jenen Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % in einem Betrachtungszeitraum hatten, angefallene Verluste im Ausmaß von 70 % oder 90 % ersetzen. Die maximale Förderung beträgt 3 Millionen Euro, wobei diverse sonstige erhaltene Förderungen abgezogen werden.

Wie beim Fixkostenzuschuss gibt es 10 Betrachtungszeiträume (September 2020 bis Juni 2021). Der Antragssteller kann sich aussuchen, für wie viele Betrachtungszeiträume er einen Antrag stellt, die Betrachtungszeiträume müssen aber zusammenhängen (Ausnahme: November und Dezember, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz beantragt wird oder wurde)

Der Fixkostenzuschuss 800.000 und der Verlustersatz können alternativ beantragt werden. Die Antragsstellung für die eine Förderung schließt die andere Förderung aus. Der große Unterschied ist, dass der Verlustersatz nur dann gewährt wird, wenn ein Verlust eingetreten ist, während der Fixkostenzuschuss 800.000 davon unabhängig die Fixkosten entsprechend dem Umsatzrückgang ersetzt. Umgekehrt ist die maximale Förderung beim Verlustersatz deutlich höher. Auch der Prozentsatz der Förderung ist beim Verlustersatz stets gleich hoch (70 % bzw. 90 %) und nicht wie beim Fixkostenzuschuss 800.000 abhängig vom Umsatzrückgang.

Der Verlustersatz kann bis 30. Juni 2021 über Finanzonline beantragt werden. Nach Antragstellung erfolgt die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 70 % des voraussichtlichen Verlustes. Zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2021 muss dann die Endabrechnung erfolgen. Für die Antragsstellung in Tranche 1 muss eine Darstellung der geschätzten Verluste und Umsatzausfälle der einzelnen Betrachtungszeiträume vorgelegt werden. Diese Prognoserechnung ist vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.

Weitere Informationen zu den Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen des Verlustersatzes finden Sie hier.

Derzeit wird es bei vielen Unternehmen noch nicht abschätzbar sein, ob der Fixkostenzuschuss 800.000 oder der neue Verlustersatz das bessere Instrument zur Unterstützung des Unternehmens ist. Auch ist es schwer zu sagen, für welche Zeiträume konkret die Fördermaßnahme beantragt werden kann bzw. soll.

Unsere Empfehlung ist es daher, mit dieser Entscheidung und den entsprechenden Anträgen noch abzuwarten, bis die geschäftliche Entwicklung besser abzusehen und planbarer ist. Nur wenn dringende Liquiditätsprobleme gegeben sind, empfehlen wir eine rasche Beantragung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!