11. November 2022

Übertragung von Immobilien auf eine GmbH

Die Übertragung einer Immobilie von einem Gesellschafter auf eine GmbH kann zu einer hohen Steuerbelastung führen, weil die Übertragung aus dem Privatvermögen zu einer fiktiven Veräußerung zum Verkehrswert führt.

Durch diese Übertragung der Liegenschaft und die damit einhergehende Aufdeckung der stillen Reserven wird Immobilienertragsteuer ausgelöst. Abhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie beträgt diese bei Altvermögen 4,2 % oder 18 % des Veräußerungserlöses, bei Neuvermögen 30 % des Veräußerungsgewinns. Dies kann jedoch im Einzelfall auch ein Vorteil im Zusammenhang mit steuerfreien Einlagenrückzahlungen sein.

Zusätzlich unterliegt die Übertragung einer Immobilie auch der Grunderwerbsteuer. Ob letztlich eine Grunderwerbsteuer vom (hohen) Verkehrswert mit einem Tarif von 3,5 % berechnet wird oder vom (deutlich niedrigeren) Grundstückswert zum günstigeren Stufentarif hängt davon ab, ob mit der Einlage eine Kapitalerhöhung einhergeht oder nicht.

Ist die Immobilie Teil eines Betriebes oder Teilbetriebes, kann diese auch nach den Regeln des Umgründungssteuergesetzes eingebracht werden. Damit kann die Immobilienertragsteuer zur Gänze vermieden werden und auch die  Grunderwerbsteuer verringert sich deutlich.

Ob eine Umgründung jedoch aus gesamtsteuerlicher Sicht möglich und sinnvoll ist, muss anhand der Umstände im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.

Hinweis:
Die Einlage einer Immobilie in eine GmbH ist anders zu beurteilen als die Einlage einer Immobilie in eine Personengesellschaft (etwa OG, KG).