9. November 2019

Steuerreformgesetz 2020

Kurz vor den Nationalratswahlen wurde im Parlament noch das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Darin sind einige Maßnahmen enthalten, die Unternehmer betreffen und die ab 2020 wirksam werden.

Hier ein erster Überblick:

Kleinstunternehmerpauschalierung
Für Unternehmer, deren Umsatz nicht mehr als EUR 35.000,00 pro Jahr ausmacht, wurde eine neue Form der Ausgabenpauschalierung eingeführt. Im Rahmen der Gewinnermittlung dürfen 20 % der Einnahmen (Dienstleistungsbetriebe) oder 45 % der Einnahmen (übrige Betriebe) pauschal als Ausgabe abgesetzt werden.

Zusätzlich können bezahlte Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt werden. Ausgenommen von dieser Begünstigung sind wesentlich beteiligte Gesellschafter, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände. Die Basispauschalierung mit 12 %
bzw. 6 % Ausgabenpauschale bleibt als weitere Pauschalierungsmöglichkeit ebenso bestehen wie die Branchenpauschalierungen.

Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmer, deren Umsätze unter EUR 30.000,00 liegen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Grenze wird ab 2020 auf EUR 35.000,00 angehoben. Alle übrigen Regelungen bleiben bestehen, insbesondere auch die Möglichkeit, auf die Befreiung zu verzichten.

GWG-Sofortabschreibung: Grenze EUR 800,00 statt EUR 400,00
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können steuerlich im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden, wenn die Kosten dafür nicht mehr als EUR 400,00 betragen. Dieser Wert wird ab dem Jahr 2020 verdoppelt, sodass ab nächstem Jahr Anschaffungen bis EUR 800,00 sofort abgesetzt werden können.

E-Bikes und Sachbezug – Klarstellung der Befreiung
Der geldwerte Vorteil für Elektro-Fahrzeuge, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, beträgt Null, sodass kein Sachbezug zu versteuern ist.

Unklar war bislang, ob diese Begünstigung auch für E-Bikes anzuwenden ist. Nun ist eine gesetzliche Klarstellung erfolgt, die den Finanzminister ermächtigt, auch für E-Bikes die Begünstigung im Verordnungsweg umzusetzen.

>  Hinweis:
Weitere Informationen und Details folgen in den nächsten Ausgaben.