14. Juni 2021

Steuerfreie Tagesgelder für Dienstreisen

Tagesgelder, die einem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise gezahlt werden, sind nach einem jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet. Bei Inlandsdienstreisen können höchstens EUR 26,40 am Tag, bei einer kürzer als zwölf Stunden, aber länger als drei Stunden dauernden Dienstreise EUR 2,20 pro Stunde steuerfrei behandelt werden. Für Auslandsreisen gelten eigene steuerfreie Höchstsätze. Kollektivvertraglich können davon abweichende Sätze steuerfrei zur Anwendung kommen.