11. Dezember 2019
Senkung der Umsatzsteuer auf elektronische Publikationen
Bücher und Zeitungen unterliegen seit jeher dem ermäßigten Steuersatz von 10 %.
Der Gesetzgeber hat der Digitalisierung insofern Rechnung getragen, als der Steuersatz auf elektronische Publikationen wie E-Books, E-Zeitungen, Hörbücher ab 1.1.2020 ebenfalls 10 % (statt bisher 20 %) beträgt.