9. März 2022

Ökosoziale Steuerreform 2022

Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen:

Reduktion des Einkommensteuersatzes

Jahreseinkommen bis EUR 11.000,00 bleiben weiterhin steuerfrei. Für Einkommen zwischen EUR 11.000,00 und EUR 18.000,00 wurde der Steuersatz bereits von 25 % auf 20 % gesenkt. Der Steuersatz für die Tarifstufe zwischen EUR 18.000,00 und EUR 31.000,00 wird ab 1.7.2022 von 35 % auf 30 % gesenkt, wobei dadurch für das Jahr 2022 ein Mischsatz von 32,5 % zur Anwendung kommt.

In weiterer Folge wird ab 1.7.2023 die 3. Tarifstufe (Einkommen zwischen EUR 31.000,00 und EUR 60.000,00) von 42 % auf 40 % reduziert – hier kommt dadurch im Jahr 2023 ein Mischsatz von 41 % zur Anwendung.

Familienbonus Plus

Der jährliche Familienbonus Plus wird ab 1.7.2022 von EUR 1.500,00 auf EUR 2.000,00 pro Kalenderjahr und Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhöht, bei Kindern ab 18 Jahren von EUR 500,00 auf EUR 650,00/Jahr. Für 2022 ergibt sich dadurch ein Familienbonus von EUR 1.750,00 (bzw. EUR 575,00). Der Kindermehrbetrag beträgt derzeit EUR 250,00 pro Kind und steigt bis 2024 stufenweise auf EUR 450,00.

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag

Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“) und der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag werden angehoben. Für Arbeitnehmer wird der SV-Bonus auf EUR 650,00 erhöht. Gleichzeitig wird die Einschleifregelung auf Einkommen von EUR 16.000,00 bis EUR 24.500,00 ausgeweitet. Für Pensionisten werden der Pensionistenabsetzbetrag auf EUR 825,00 und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag auf EUR 1.214,00 angehoben. Gleichzeitig werden die Beträge der Pensionseinkünfte, für die die Einschleifregelungen anzuwenden sind, erhöht.

Die Erhöhung der SV-Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages erfolgen bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2021.

Krankenversicherung

Selbständige und Bauern mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten – abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage – eine Beitragsgutschrift im Bereich der Krankenversicherung. Entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung beträgt diese zwischen EUR 90,00 und EUR 315,00.

Körperschaftsteuersatz

Der Körperschaftsteuersatz wird gesenkt, und zwar ab 2023 auf 24 % und ab 2024 auf 23 %.

Beteiligung von Mitarbeitern

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens ist bis zu EUR 3.000,00/Jahr für bestimmte Mitarbeitergruppen begünstigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von derzeit EUR 800,00 auf künftig EUR 1.000,00 angehoben. Die neue Rechtslage gilt ab 1.1.2023.

Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag (Teil des Gewinnfreibetrags) wird ab der Veranlagung 2022 von 13 % auf 15 % erhöht.