Nutzung des Gewinnfreibetrages: Planungsrechnung hilft!
Um den Gewinnfreibetrag in voller Höhe geltend machen zu können, kann es zweckdienlich sein, noch vor dem Jahresende Investitionen vorzunehmen. Eine Vorschaurechnung kann bei dieser Planung hilfreich sein.
Natürliche Personen als Einzelunternehmer und als Gesellschafter einer OG oder KG können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen.
Der Gewinnfreibetrag ist abhängig von der Höhe des Gewinns und beträgt bis zu einem Gewinn von EUR 175.000,00 13 %. Darüber hinaus reduziert sich der Freibetrag in Stufen auf 7 % bzw. 4,5 %. Höchstens können EUR 45.350,00 an Gewinnfreibetrag im jeweiligen Veranlagungsjahr geltend gemacht werden.
Grundfreibetrag
Zu beachten ist, dass für Gewinne bis EUR 30.000.00 ein Grundfreibetrag in Höhe von 13 % dieses Gewinns – maximal daher EUR 3.900,00 – zusteht.
In diesem Ausmaß steht der Gewinnfreibetrag jedem Steuerpflichtigen für das Veranlagungsjahr zu, ohne dafür Investitionen tätigen zu müssen.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt der Gewinn EUR 30.000,00, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist dabei, dass bestimmte begünstigte abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens angeschafft werden.
Sollten 2017 bislang keine Investitionen ins Anlagevermögen in entsprechender Höhe getätigt worden sein, kann dies etwa durch den Kauf von begünstigten körperlichen Wirtschaftsgütern oder Wertpapieren noch vor dem Jahresende 2017 nachgeholt werden. Heuer darf auch wieder in andere Wertpapiere als nur in Wohnbauanleihen investiert werden. Ihre Hausbank sollte wissen, welche Wertpapiere konkret in Frage kommen.
Die Grundlage für die Investitionsentscheidung sollte eine Planungsrechnung sein, die über den zu erwartenden Gewinn Aufschluss gibt.
ECA-Steuertipp:
Bei Fragen zu den begünstigten Wirtschaftsgütern sowie bei der Erstellung einer Planungsrechnung unterstützen und beraten wir Sie gerne!