12. August 2020

Neustartbonus

Um die Beschäftigungsquote zu erhöhen und gemeldete offene Stellen rasch besetzen zu können, hat das Arbeitsmarktservice (AMS) am 16.06.2020 einen „Neustartbonus“ eingeführt. Der Neustartbonus ist für Personen vorgesehen, die ein vollversichertes Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist.

Haben Sie als Unternehmer eine offene Stelle beim AMS gemeldet und wird diese Stelle mit einer zuvor als arbeitslos gemeldeten Person besetzt, kann der neue Mitarbeiter vor Antritt des Arbeitsverhältnisses den Neustartbonus beim AMS persönlich oder über sein eAMS-Konto beantragen. Eine Antragstellung durch Sie als Dienstgeber ist nicht vorgesehen.

Voraussetzung für den Neustartbonus ist ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 20 Wochenstunden, das zwischen dem 15.6.2020 und dem 30.6.2021 beginnt. Auch die Umwandlung eines geringfügigen in ein voll sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis beim selben Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen, wenn die betreffende vollversicherungspflichtige Stelle beim AMS als offen gemeldet ist.

Der Neustartbonus ist ein grundsätzlich auf 28 Wochen befristeter Zuschuss, den das AMS dem Dienstnehmer ausbezahlt, wenn dieser eine vollversicherte Arbeit mit geringem Einkommen annimmt. Der Neustartbonus bemisst sich als Differenz des um 45 % erhöhten Arbeitslosenentgelds abzüglich dem Nettoentgelt für die geleistete Arbeit. Dieser Differenzbetrag ist mit netto EUR 950,00 gedeckelt.

Abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Alter der arbeitssuchenden und damit antragstellenden Person wird der Zuschuss bis zu einem Jahr und unter Umständen sogar bis zu drei Jahren gewährt.

> Anmerkung:
Die Meldung einer offenen Stelle beim AMS ist für Dienstgeber und Dienstnehmer vorteilhaft, wenn so über den Neustartbonus ein Bezug erreicht werden kann, der dem Dienstnehmer ein besseres Auskommen sichert, vom Dienstgeber jedoch auf Grund wirtschaftlicher Umstände nicht bezahlt werden könnte.