Neuigkeiten aus der Personalverrechnung 2026
Das Jahr 2026 bringt einige wichtige Neuerungen und Anpassungen in der Personalverrechnung mit sich. In diesem Newsletter haben wir für Sie die aktuellen Werte sowie die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst – so sind Sie bestens informiert und können als Dienstgeber optimal in das neue Jahr starten.
Sozialversicherung und Lohnsteuer 2026 – die wichtigsten Werte:
Sozialversicherung
- Geringfügigkeitsgrenze (monatlich): € 551,10
- Grenzwert für Dienstgeberabgabe: € 826,65
- Höchstbeitragsgrundlage (monatlich): € 6.930,00 (täglich € 231,00)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 13.860,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer:innen (monatlich, ohne Sonderzahlungen): € 8.085,00
Einkommensteuer-Tarife 2026
| Einkommen jährlich | Steuersatz |
| bis € 13.539,00 | 0 % |
| über € 13.539,00 – € 21.992,00 | 20 % |
| über € 21.992,00 – € 36.458,00 | 30 % |
| über € 36.458,00 – € 70.365,00 | 40 % |
| über € 70.365,00 – € 104.859,00 | 48 % |
| über € 104.859,00 – € 1 Mio. | 50 % |
| über € 1 Mio. | 55 % |
Absetzbeträge 2026
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB):
- 1 Kind: € 612,00, 2 Kinder: € 828,00, je weiteres Kind: + € 273,00
- Zuverdienstgrenze für AVAB: € 7.411,00
- Verkehrsabsetzbetrag:
- Grundbetrag: € 496,00
- Erhöhter Betrag: € 853,00
- Zuschlag: € 804,00
- Pensionistenabsetzbetrag:
- Grundbetrag: € 1.020,00
- Erhöhter Betrag: € 1.502,00
Wichtige Änderungen 2026:
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Ab 1. Jänner 2026 steigt der Pendlereuro von € 2,00 auf € 6,00 pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dieser wird zusätzlich zum bestehenden Pendlerpauschale von der Lohnsteuer abgezogen und soll zumindest teilweise den Wegfall des Klimabonus ausgleichen.
Unsere Empfehlung: Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter:innen darauf hin, dass sie die ausgewiesenen Pendlerpauschalen persönlich prüfen und gegebenenfalls neue Anträge beibringen. Gleichzeitig sollten sie auch alle relevanten Absetzbeträge und Anträge wie den Familienbonus Plus prüfen, damit es bei der Arbeitnehmerveranlagung Ihrer Mitarbeiter:innen keine Differenzen gibt.
Anmeldung zur Sozialversicherung
Ab 01.01.2026 muss bei der Anmeldung zur Sozialversicherung auch das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit angegeben werden.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie bitte unser Eintrittsformular, da es alle notwendigen Informationen auf einen Blick enthält. Wenn uns das Formular bereits beim Eintritt vorliegt, können wir die Anmeldung problemlos durchführen – das spart Aufwand und erleichtert die Personalverwaltung für alle Beteiligten.
Geringfügige Beschäftigung neben Arbeitslosigkeit
Ab 2026 gibt es nur noch wenige Fälle, in denen Mitarbeiter:innen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine geringfügige Beschäftigung ausüben können, ohne die Ansprüche zu verlieren. Das AMS prüft dies jeweils im individuellen Fall.
Hinweis: Die Verantwortung liegt hier bei den Mitarbeiter:innen selbst und sie müssen sich beim AMS informieren. Sie können diese Information an Ihre Mitarbeiter:innen weitergeben, müssen dies aber nicht aktiv prüfen.
Überstundenzuschläge
Für 2026 sind bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat steuerfrei, mit einem Höchstbetrag von €170,00 (bisher 18 Überstunden, max. € 200,00). Für die Steuerfreiheit sind detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen erforderlich
Unsere Empfehlung: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen die Arbeitszeitaufzeichnungen monatlich und sorgfältig führen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aufzeichnungen richtig geführt sind, melden Sie sich bitte bei uns.
Mitarbeiterprämien
Die Mitarbeiterprämie für 2025 kann noch bis spätestens 15.2.2026 abgerechnet und überwiesen werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, wenn Sie dies noch in Anspruch nehmen möchten!
Für Mitarbeiterprämien ist die gesetzliche Situation 2026 noch offen; der Bundesminister für Finanzen prüft derzeit mögliche Änderungen mit einem Gesetzesvorschlag bis 31. Mai 2026.
Wir informieren Sie laufend über die Entwicklung dazu.
Weitere Empfehlungen und Hinweise für eine korrekte Organisation Ihrer Dienstnehmer
Stellen Sie insbesondere sicher, dass folgende Unterlagen vorhanden sind und die erforderlichen Anträge uns korrekt vorliegen:
- Arbeitszeitaufzeichnungen,
- Arbeits- bzw. Dienstverträge,
- Arbeitszeitvereinbarungen (Durchrechnungszeiträume),
- Anträge zur Pendlerpauschale bzw. -Pendlereuro,
- Anträge zu Absetzbeträgen
- Antrag zum Familienbonus Plus
Darüber hinaus möchten wir Sie daran erinnern, dass Gesetze, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen wichtige Themen wie Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Wochenendruhe und Urlaub regeln. Besonders die Kollektivverträge sind individuell auf die jeweilige Branche abgestimmt und werden für 2026 wieder aktualisiert. Bitte machen Sie sich mit den für Ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen vertraut – die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage Ihrer Berufsvertretung (z. B. WKO, Ärztekammer usw).
Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um offene Fragen zu besprechen oder Sie in diesen Bereichen zu unterstützen.