12. Juni 2018

Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer: Neue Frist 15. August 2018!

Über die Meldepflichten nach dem “Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) haben wir Sie bereits im ECA Monat März 2018 informiert.

Da die korrekte Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer in komplexen Fällen nach wie vor Zweifelsfragen auslöst und es zudem zu massiven technischen Problemen des beim Finanzministerium geführten Systems gekommen ist, werden Erstmeldungen bis 15. August 2018 als fristgerecht beurteilt.

Sollte der Rechtsträger von der Meldepflicht befreit sein, da die erforderlichen Daten aus bereits vorhandenen Registern (z. B. Firmenbuch, Vereinsregister) übernommen wurden, empfehlen wir, diese Übernahme zu kontrollieren, um Probleme im Rahmen von Bank- oder Versicherungsgeschäften zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass die Eintragungen im Register aktuell zu halten sind. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht hat der Rechtsträger zumindest jährlich zu überprüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind bzw. ob Umstände eingetreten sind, die zu einem Wegfall der Meldebefreiung geführt haben.