11. November 2021
Für 2016: Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen
Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens fünf Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.
Vergütungsberechtigt sind nur Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Dienstleistungsbetriebe, wie Hotels oder Thermen, können die Vergütung somit nicht in Anspruch nehmen.