15. November 2023

Energiekostenpauschale – Einreichung bis 30. November 2023 möglich

Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen

Mit der Energiekostenpauschale soll Klein- und Kleinstunternehmen geholfen werden, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ab sofort (8. August 2023) bis 30. November 2023 können Sie Ihren Antrag stellen.

Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 € bis max. 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Unternehmen können vorab auf der Webseite mittels Selbst-Check prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.

Folgende Punkte benötigen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE
  • Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)

Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung. Das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto.

Auf der Webseite zur Energiekostenpauschale unter www.energiekostenpauschale.at sowie unter Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at) finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Außerdem finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Antragstellung.

Wichtiger Hinweis: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!