19. April 2023

Energiekostenpauschale

Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen

Mit der Energiekostenpauschale soll Klein- und Kleinstunternehmen geholfen werden, die hohen Energiekosten zu bewältigen.

Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 € bis max. 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.

Seit 17.4.2023 ist eine eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst.

Unternehmen können auf der Webseite ab sofort mittels Selbst-Check prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten.

Wichtiger Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!