Elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke
Private Personen haben das Recht, über das Bürgerserviceportal HELP.gv.at „Mein Postkorb“ zukünftig Meldezettel, RSa und RSb-Briefe usw. elektronisch zugestellt zu bekommen.
Im Gegensatz dazu haben UnternehmerInnen die Pflicht, ab 1.1.2020 an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Lediglich Kleinunternehmer und jene, denen die technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) fehlen, sind davon ausgenommen. Die Registrierung erfolgt über Finanz-Online bzw. das USP (Unternehmensserviceportal) des BMF.
Neben der erstmaligen Registrierung ist im USP die Anwendung „Mein Postkorb“ freizuschalten und eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Auf dieser E-Mail-Adresse bekommt man zukünftig die Nachricht, dass man ein Schriftstück vom Finanzamt, vom Gericht oder einer sonstigen Verwaltungsbehörde erhalten hat.
Die Zustellung von Steuerbescheiden über Finanz-Online bleibt jedenfalls parallel dazu bestehen – die Bescheide kann man sich sowohl in seiner üblichen Databox als auch im neuen Postkorb ansehen.
> Achtung:
Die Zeit für die Anmeldung läuft bereits!