9. Mai 2019

Eckpunkte der Steuerreform

Mit Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 hat die Regierung die Eckpunkte der geplanten Steuerreform zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote präsentiert. Im Wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant:

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
  • Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung im EStG mit einem Betriebsausgabenansatz in Höhe von 60 % oder 35 % vom Umsatz
  • Stufenweise Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • ab 2020 von EUR 400,00 auf EUR 800,00 und
  • ab 2021 auf EUR 1.000,00
  • Senkung des Einkommensteuertarifs in zwei Etappen
  • ab 2021 des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 % und
  • ab 2022 der Steuerstufen von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %
  • Beibehaltung des Spitzensteuersatzes von 55 % ab 2020 unbefristet
  • Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag auf EUR 100.000,00 ab 2022
  • Erhöhung des Werbekostenpauschales von EUR 132,00 auf EUR 300,00 ab 2021
  • Einführung einer steuerlichen Begünstigung einer Mitarbeitererfolgsbeteiligung
  • Strukturelle Vereinfachungen durch Neukodifikation des EStG (EStG 2020) und Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung
  • Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
  • Zusammenlegung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastung zu „Abzugsfähige Privatausgaben“
  • Ausweitung der Forschungsprämie durch Ansatz des fiktiven Unternehmerlohns

Umsatzsteuergesetz (UStG):

  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000,00 auf EUR 35.000,00 Jahresumsatz ab 2020
  • Ermäßigter USt-Satz von 10 % für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020

Körperschaftsteuergesetz (KStG):

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes in zwei Etappen
  • ab 2022 von 25 % auf 23 % und
  • ab 2023 auf 21 %

Verfahrensrecht:

  • Einführung einer Betriebsprüfung auf Antrag bei Betriebsübertragung oder -aufgabe
  • Schaffung eines Bündels an Detailmaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung

Detailmaßnahmen im Umweltbereich

 

Detaillierte Informationen werden erst mit dem Gesetzesentwurf vorliegen. Dieser wird demnächst zur Begutachtung erwartet.