9. Mai 2019
Eckpunkte der Steuerreform
Mit Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 hat die Regierung die Eckpunkte der geplanten Steuerreform zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote präsentiert. Im Wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen geplant:
Einkommensteuergesetz (EStG):
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
- Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung im EStG mit einem Betriebsausgabenansatz in Höhe von 60 % oder 35 % vom Umsatz
- Stufenweise Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
- ab 2020 von EUR 400,00 auf EUR 800,00 und
- ab 2021 auf EUR 1.000,00
- Senkung des Einkommensteuertarifs in zwei Etappen
- ab 2021 des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 % und
- ab 2022 der Steuerstufen von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %
- Beibehaltung des Spitzensteuersatzes von 55 % ab 2020 unbefristet
- Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag auf EUR 100.000,00 ab 2022
- Erhöhung des Werbekostenpauschales von EUR 132,00 auf EUR 300,00 ab 2021
- Einführung einer steuerlichen Begünstigung einer Mitarbeitererfolgsbeteiligung
- Strukturelle Vereinfachungen durch Neukodifikation des EStG (EStG 2020) und Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung
- Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
- Zusammenlegung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastung zu „Abzugsfähige Privatausgaben“
- Ausweitung der Forschungsprämie durch Ansatz des fiktiven Unternehmerlohns
Umsatzsteuergesetz (UStG):
- Anhebung der Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000,00 auf EUR 35.000,00 Jahresumsatz ab 2020
- Ermäßigter USt-Satz von 10 % für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020
Körperschaftsteuergesetz (KStG):
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes in zwei Etappen
- ab 2022 von 25 % auf 23 % und
- ab 2023 auf 21 %
Verfahrensrecht:
- Einführung einer Betriebsprüfung auf Antrag bei Betriebsübertragung oder -aufgabe
- Schaffung eines Bündels an Detailmaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
Detailmaßnahmen im Umweltbereich
Detaillierte Informationen werden erst mit dem Gesetzesentwurf vorliegen. Dieser wird demnächst zur Begutachtung erwartet.