10. September 2018

Der Familienbonus Plus

Wie im ECA Monat März 2018 bereits berichtet, reduziert der Familienbonus Plus die Einkommensteuer ab 2019 jährlich um bis zu EUR 1.500,00 pro Kind. Im nachfolgenden Beitrag beantworten wir Fragen zu dieser ab 2019 in Kraft tretenden steuerlichen Familienförderung.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn reduziert sich die nach dem Tarif errechnete Einkommensteuer um bis zu EUR 1.500,00 pro Kind und Jahr. Der Familienbonus Plus ist allerdings mit der Höhe der Steuer begrenzt. Durch den Familienbonus Plus kann es daher zu keiner Steuergutschrift kommen.

Für welches Kind kann der Familienbonus Plus beantragt werden?

Der Familienbonus Plus steht für ein Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird und das sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus beträgt für ein in Österreich lebendes Kind monatlich EUR 125,00. Nach dem 18. Geburtstag eines Kindes reduziert sich der Familienbonus Plus auf monatlich EUR 41,68. Für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten, wird die Höhe des Familienbonus Plus abhängig vom Preisniveau im betreffenden Land bestimmt.

Ab welchem Bruttolohn wirkt der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast des Anspruchsberechtigten. Die Einkommensteuer entfällt komplett, wenn diese niedriger ist als der Familienbonus Plus. Bei einem anspruchsberechtigten, in Österreich lebenden Kind kann der Familienbonus Plus ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund EUR 1.700,00 voll ausgeschöpft werden.

Wie kann der Familienbonus Plus in Anspruch genommen werden?

Der Familienbonus Plus kann wahlweise auf Antrag bereits über den Arbeitgeber im Rahmen der Personalverrechnung 2019 oder auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung 2019 geltend gemacht werden.

Kann der Familienbonus Plus unter Partnern aufgeteilt berücksichtigt werden?

Bei „(Ehe-)Partnern“ kann der Familienbonus aufgeteilt zum Ansatz gebracht werden. So kann entweder der Familienbeihilfenberechtigte den vollen Familienbonus Plus geltend machen oder es wird dieser jeweils zur Hälfte vom Familienbeihilfenberechtigten und dessen „(Ehe-)Partnern“ beantragt. Als „(Ehe-)Partner“ gilt der Ehegatte, der Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder jener Partner, mit dem der Familienbeihilfenberechtigte für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Diese Aufteilungsmöglichkeit besteht für den Familienbeihilfeberechtigten und den zur Leistung eines Unterhalts Verpflichteten in gleicher Weise. Davon abweichend kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen befristet für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 entweder der Familienbeihilfenberechtigte oder der zur Leistung eines Unterhalts Verpflichtete 90 % des Familienbonus Plus beantragen.

Wie werden geringverdienende Eltern gefördert?

Allen Alleinerziehern und Alleinverdienern mit einer Einkommensteuer von unter EUR 250,00 steht pro Kind ein „Kindermehrbetrag“ zu. Dieser errechnet sich als Differenz zwischen EUR 250,00 und der Einkommensteuer vor Absätzbeträge und wird erstattet.

Der „Kindermehrbetrag“ steht für jedes Kind in dieser Höhe zu. Dementsprechend sind diese Messbeträge mit der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder zu vervielfachen.

Werden allerdings mindestens für 330 Tage zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Leistungen aus der Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen, steht ein „Kindermehrbetrag“ nicht zu.

Welche steuerliche Familienförderung entfällt ab 2019?

Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen mit der Einführung des Familienbonus Plus.

ECA-Anmerkung:

Eine steuerliche Bestimmung kann im Regelfall nicht einfach und gleichzeitig gerecht sein. Der Familienbonus Plus ist ein Beispiel dafür. Ob durch die Komplexität einer Bestimmung schließlich ein Mehr an Gerechtigkeit geschaffen wird, ist eine davon getrennt zu beantwortende Frage.