18. Mai 2020

Corona Hilfs-Fonds – Antrag für Garantien

Einen Teil des Hilfspakets zur Bewältigung der Corona-Krise bilden die Maßnahmen aus dem (EUR 15 Milliarden umfassenden) Corona Hilfs-Fonds.

Um schwerwiegende Liquiditätsengpässe für österreichische Unternehmen aufgrund der Corona-Krise abzufangen, können je nach Bedarf Direktzuschüsse, Garantien oder Direktkredite von der Republik Österreich zur Verfügung gestellt werden.

Ganz allgemein richtet sich der Corona Hilfs-Fonds an Unternehmen und Branchen, die durch die gesundheitspolitischen Corona-Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

In den dazu bisher in Kraft getretenen Förderrichtlinien werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantien und der Direktkredite als finanzielle Hilfsmaßnahmen aus dem Corona Hilfs-Fonds geregelt. Die Rahmenbedingungen für Direktzuschüsse an Unternehmen werden in einer gesonderten Richtlinie festgelegt.

Folgende wesentliche Eckpunkte sind mit Stand 23.4.2020 bekannt:

Garantien und Direktkredite

  • Gewährung von Garantien und Direktkrediten durch den Bund.
  • Begünstigt sind Unternehmen, die den Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich ausüben. Von dieser weitreichenden Definition der begünstigten Unternehmen gibt es jedoch einige Ausnahmen (z. B. Kreditinstitute, Unternehmen, die zum 31.12.2019 bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, etc.).
  • Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet, vorweg sämtliche zumutbaren Maßnahmen zu setzen, um den Liquiditätsbedarf im Betrachtungszeitraum so weit wie möglich zu reduzieren (z. B. Reduktion Wareneinkauf, Rückgriff auf verfügbare Liquiditätsreserven, Stundung von Steuern, Corona-Kurzarbeit, Zuwendungen anderer öffentlicher Institutionen, etc.).
  • Die Obergrenze für den staatlich besicherten Kredit ist unter anderem vom gewählten Modell (100 % Garantie, 90 % Garantie, Garantie für „Unternehmen in Schwierigkeiten“) abhängig. Basierend auf den derzeitigen Informationen und den dazu vorhandenen EU-Vorgaben sind insbesondere folgende Höchstgrenzen zu beachten:
    – doppelte Jahreslohnsumme des Jahres 2019 (oder des letzten verfügbaren Jahres)
    – oder 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019
    – oder maximal EUR 120 Mio. (diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden).
    – Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
  • Als Betrachtungszeitraum für den Liquiditätsbedarf wird in einem ersten Schritt von einem Zeitraum vom 1.3. bis 30.9.2020 ausgegangen. Der genaue Betrachtungszeitraum ist im Antrag zu konkretisieren.
  • Die finanziellen Maßnahmen in Form von Garantien und Direktkrediten können nur für die Erfüllung von bestimmten Zahlungsverpflichtungen gewährt werden, etwa bei Mieten, Leasingentgelten, Löhnen und Gehältern, betriebsnotwendigen Versicherungsprämien. Nicht etwa bei Investitionen, Gewinnausschüttungen, Boni an Vorstände bzw. Geschäftsführer.
  • Mit den Garantien bzw. Direktkrediten sind für die Unternehmen auch zahlreiche Verpflichtungen verbunden: Erhalt der bestehenden Geschäftstätigkeit in Österreich, Erhalt der Arbeitsplätze, Entbindung vom Bankgeheimnis, generelles Dividenden- und Gewinnauszahlungsverbot vom 16.3.2020 bis 16.3.2021 sowie maßvolle Dividenden- und Gewinnausschüttungspolitik für die verbleibende Laufzeit, keine Zahlung von Boni im laufenden Geschäftsjahr, die über 50 % der Boni des Vorjahres betragen etc.
  • Abgewickelt werden sollen die Anträge der Unternehmen durch die neugegründete Corona-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG). Die COFAG soll sich dabei der Hilfe von AWS (für KMUs), ÖHT (für Tourismusbetriebe) und OeKB (für Großunternehmen) bedienen. Die Antragstellung sowie die Auszahlung der staatlich besicherten Kredite erfolgen über die Hausbank.