9. September 2020

Berechnung der Einkommensteuer nach Tarif

Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Dieser ist ein sogenannter Stufentarif und progressiv ausgestaltet.
Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher auch die Steuerbelastung.

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde der Eingangssteuersatz in der Einkommensteuer für Einkommensteile von € 11.000,00 bis € 18.000,00 rückwirkend
ab 01.01.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt.
Die Gültigkeit des Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommensteile über € 1 Mio. wird bis zum Jahr 2025 verlängert.

Je nach Höhe des Jahreseinkommens sind für die Berechnung der Einkommensteuer die folgenden Tarifstufen anzuwenden.
Der Grenzsteuersatz gibt dabei an, mit welcher Besteuerung bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe gerechnet werden muss.

Die Einkommensteuer nach Tarif kann anhand einer Formel berechnet werden.

Beispiele:

Erzielt jemand ein jährliches Einkommen von € 25.000,00, so beträgt die Einkommensteuer nach Tarif € 3.850,00 (€ 25.000,00 x 35% abzüglich € 4.900,00).

Für eine Person mit einem Jahreseinkommen von € 75.000,00 beträgt die Einkommensteuer nach Tarif € 25.330,00 (€ 75.000,00 x 48% abzüglich € 10.670,00).

Dies ist nur das grundsätzliche Berechnungsschema für unbeschränkt Steuerpflichtige ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz oder Ähnlichem.