12. November 2018

Angehörige und PKW-Sachbezug

Regelmäßiger Schwerpunkt bei der Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) ist die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Angehörige gelegt, die im Unternehmen angestellt sind. Nutzen Angehörige ein betriebliches Fahrzeug privat, löst das grundsätzlich den Ansatz eines Sachbezugs aus, auch wenn die Bereitstellung subjektiv aus privaten Motiven erfolgt ist.

In der Praxis kommt es dabei in vielen Fällen – vor allem, wenn sich im Privatvermögen der Familie keine entsprechenden Fahrzeuge befinden – zu einer Art „Beweislastumkehr“.

So hat das Bundesfinanzgericht (BFG) in einem aktuellen Erkenntnis bestätigt, dass die behauptete Nicht-Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen korrekt und zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, um den Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs zu verhindern. Dies gilt besonders für eine der GmbH nahestehenden Person, wie etwa einer an der Gesellschaft beteiligten Ehegattin des Gesellschafter-Geschäftsführers.

Um die tatsächliche Nichtbenützung von betrieblichen Fahrzeugen für private Fahrten nachweisen zu können und damit die Festsetzung eines Sachbezugs für die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen zu vermeiden, muss ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrtenbuch geführt werden.

ECA-Hinweis:

Wir beraten Sie gerne dabei, wie ein beweissicheres Fahrtenbuch erstellt wird.