9. Juli 2019

Änderung bei Zahlungen an Finanz- und Zollämter

Bitte beachten Sie ab Juli 2019 bei Überweisungen an Finanz- und Zollämter, dass Sie ausschließlich die neue IBAN mit der Struktur ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx verwenden.
Ab diesem Zeitpunkt nehmen Finanzämter Zahlungen auf die bisher gültigen BAWAG P.S.K-Konten (ATxx 6000 0xxx xxxx xxxx und BIC OPSKATWW) nicht mehr an.

Überweisungen an eine falsche IBAN können im Zuge von Rückleitungen zu Säumniszuschlägen durch die Finanzämter führen.
Überprüfen Sie daher alle Ihre Vorlagen im Electronic Banking und ändern Sie bitte gegebenenfalls allfällige Daueraufträge an das Finanzamt auf die korrekte IBAN.

Eine Aufstellung der Finanz- und Zollämter und deren Kontoverbindung ist unter service.bmf.gv.at/FA (für Finanzämter) bzw. service.bmf.gv.at/ZA (für Zollämter) abrufbar.