12. Juni 2018

Korrektur einer automatischen Arbeitnehmerveranlagung

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch die Finanz kann erfolgen, wenn bis Ende Juni keine Erklärung für das Vorjahr eingereicht wurde und aus der Aktenlage der Finanzverwaltung anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden und die Veranlagung zum Beispiel aufgrund gemeldeter Sonderausgaben zu einer Steuergutschrift führt.

Keine automatische Berücksichtigung finden Abzugsposten, die der Finanzverwaltung nicht bekannt oder antragsgebunden sind. Dies betrifft beispielsweise berufsbedingte Ausgaben (Werbungskosten), außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, Alleinverdiener- oder Unterhaltsabsetzbeträge.

Sollte es zu einer automatischen Arbeitnehmerveranlagung kommen, bei der nicht alle Abzugsposten berücksichtigt wurden, können Sie diese innerhalb einer Frist von fünf Jahren durch die Einbringung einer selbst erstellten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung wieder aufheben und somit auch berichtigen.