25. August 2020

Fixkostenzuschuss Phase 2: Welche Neuerungen gibt es?

Der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen sind, durch zusätzliche Liquidität bei der Deckung bestimmter Fixkosten unterstützen.

Um besonders betroffenen Unternehmen zu helfen und mehr Liquidität zu geben, startet im September die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die entsprechende Richtlinie ist nun finalisiert und ist auf der BMF-Website veröffentlicht.

Welche Neuerungen gibt es?

Betrachtungszeiträume
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Fixkostenzuschuss für Zeiträume bis 15. September 2020 beantragt werden kann.
Inzwischen hat das Bundesministerium für Finanzen eine Verlängerung um weitere sechs Monate (bis 15. März 2021) angekündigt.
Der Fixkostenzuschuss kann für maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, beantragt werden.

Umsatzausfall
Die Antragstellung ist in der zweiten Phase bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 % (bisher 40 %) möglich.

Höhe der Ersatzrate
Das tatsächliche Ausmaß, in dem die förderungsfähigen Fixkosten ersetzt werden, entspricht dem Ausmaß des Umsatzrückgangs (bisher in drei Stufen gestaffelt).
Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden.

Pauschalierungsmöglichkeit
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, können pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen.

Weitere Fixkosten
Zusätzlich zur Phase 1 können Leasingraten und die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Fixkostenzuschuss angesetzt werden.

 

Diese Informationen sind vom Stand 24. August 2020.
Die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU-Kommission.

Da die zu berücksichtigenden Regelungen und Voraussetzungen zum Fixkostenzuschuss besonders umfangreich sind, geben Sie uns bitte die nötige Zeit, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Gerne halten wir Sie über diese komplexe Materie auch weiterhin auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße

Ihre ECA Schreiner und Stiefler
Steuerberatungsgruppe