COVID-19-Kurzarbeit
Endlich: Die Informationen und Formulare für das neue COVID-19-Kurzarbeitsmodell sind da!
Das Wichtigste zuerst:
Anträge dafür können rückwirkend bis 1.3.2020 gestellt werden
Bitte informieren Sie sich nur auf den offiziellen Seiten vom AMS und der Wirtschaftskammer, diese werden laufend aktualisiert:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit
Dieses neue, verbesserte Modell ist in den letzten zwei Tagen im Hinblick auf die Gesamtkosten des Unternehmens sehr viel attraktiver geworden, wobei sicher noch Fragen im Detail offen sind.
Gleichzeitig sind wir weiterhin der Meinung, dass jeder Unternehmer seinen Betrieb aus persönlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht analysieren muss.
Die Sicherung der Liquidität wird bei jeder in dieser Situation so schwierigen Entscheidung im Vordergrund stehen.
Unsere Aufgabe als Ihr Steuer- und Wirtschaftsberater sehen wir darin, Sie genau bei diesen Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen und Ihnen die notwendigen Zahlen dafür zur Verfügung zu stellen.
Die Rückwirkungsmöglichkeit für den Kurzarbeitsantrag gibt uns auch die entsprechende Zeit hierfür.
Außergewöhnliche Zeiten verlangen außergewöhnliche Maßnahmen und daher stehen wir weiterhin für ein persönliches Telefonat zur Verfügung oder beantworten Ihre E-Mails schnellstmöglich.
Unser Notruftelefon (0664/176 17 68) ist besetzt und Frau Mag. Anita Schreiner-Harml ist unter 0664/233 64 70 für Sie erreichbar.
Halten wir zusammen und bleiben gesund!
Herzliche Grüße
Ihre ECA Schreiner und Stiefler
Steuerberatungsgruppe