14. September 2021

Abrechnung der Investitionsprämie

In der Förderungsrichtlinie der Investitionsprämie ist ein dreimonatiger Abrechnungszeitraum festgelegt. Somit sind die Fördernehmer verpflichtet, spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investition, der aws eine Abrechnung vorzulegen. Eine Einreichung bis 30. September 2021 gilt noch als fristgerecht.

Bis Ende Februar 2021 konnte die Investitionsprämie bei der aws beantragt werden. Bis 31. Mai 2021 hatte man für jede einzelne zu fördernde Investition eine erste Maßnahme zu setzen. Die Investition muss bis spätestens 28. Februar 2023 in Betrieb genommen und bezahlt werden. Lediglich für Investitionen über EUR 20 Mio. gilt eine verlängerte Frist bis 28. Februar 2025.

Sind nun die Investitionen im Durchführungszeitraum umgesetzt, muss eine Abrechnung bei der aws eingereicht werden. Für diese Abrechnungslegung hat man drei Monate Zeit. Diese Frist beginnt nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition zu laufen. Abrechnungen, die bis zum 30.09.2021 mit Hilfe des aws-Fördermanagers eingereicht werden, unterliegen keiner dreimonatigen Abrechnungsfrist und gelten daher noch als fristgerecht eingebracht.

Ab 1. Oktober 2021 gilt dann die 3-Monatsfrist, somit ist eine fristgerechte Abrechnung nur mehr möglich, wenn die Inbetriebnahme und Bezahlung weniger als drei Monate zurückliegt.

Achtung:
Sollte die letzte förderbare Investition schon im Juni 2021 oder vorher in Betrieb genommen und bezahlt worden sein, so hat die Abrechnung der Investitionsprämie bis 30.9.2021 zu erfolgen!