9. Mai 2018

Vertreterpauschale – Kürzung um Kostenersätze

Bisher konnten angestellte Vertreter das Vertreterpauschale auch dann voll absetzen, wenn sie Kostenersätze vom Arbeitgeber (z.B. Taggelder) erhalten haben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Regelung nun aufgehoben.

Die Grundregel, wonach Werbungskosten um erhaltene steuerfreie Kostenersätze zu kürzen sind, gilt grundsätzlich auch für pauschale Werbungskosten, die bestimmte Berufsgruppen in Anspruch nehmen können. Lediglich für Vertreter gab es bisher die Ausnahme, dass keine Kürzung der pauschalen Werbungskosten vorzunehmen ist. Diese Ausnahme hat der VfGH nun aufgehoben. Im Veranlagungsjahr 2017 kann die Begünstigung noch letztmalig angewandt werden.