9. Mai 2018

Verluste aus Fremdwährungskrediten

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich die steuerliche Behandlung der Konvertierung von Fremdwährungs-
krediten klargestellt.

Entgegen der Meinung der Finanzbehörde hat der VwGH festgestellt, dass Gewinne oder Verluste bei der Konvertierung von betrieblichen Fremdwährungskrediten voll steuerwirksam sind. Während Verluste voll abzugsfähig sind, unterliegen Gewinne dem Normalsteuersatz (und nicht etwa einem Sondersteuersatz für Kapitalvermögen). Dabei ist zu beachten, dass der Realisierungszeitpunkt je nach Gewinnermittlung auch schon vor Konvertierung eintreten kann. So muss ein bilanzierender Unternehmer Wertsteigerungen bei Fremdwährungsschulden bereits im Jahr der Entstehung als Verlust berücksichtigen, während Einnahmen-Ausgaben-Rechner den Gewinn oder Verlust erst bei Konvertierung realisieren